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Nur GGL-lizenzierte Anbieter

Der Vergleich, die zugehörigen Informationen und die Angebote der aufgeführten Anbieter mit deutscher Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 erfolgen nach den Grundsätzen der Zurückhaltung, der Irreführungsfreiheit und der Transparenz. Alle hier aufgeführten Angebote unterliegen den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Anbieters. In den meisten Fällen sind ausschließlich Neukunden zu Angeboten, Aktionen und Boni berechtigt. Alle Bonusangebote nennen den höchstmöglichen Betrag; die tatsächliche Bonushöhe richtet sich nach der Höhe der Einzahlung. Die vollständigen Bedingungen entnehmen Sie bitte der Website des jeweiligen Anbieters. Der Zugang zu den Websites der Anbieter ist erst ab 18 Jahren gestattet. Glücksspiel kann süchtig machen. Informationen und Hilfe unter www.buwei.de.

GGL-Whitelist lesen: welche Anbieter in Deutschland erlaubt sind

Die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder ist die einzige Liste, die in Deutschland zählt. Sie steht öffentlich auf gluecksspiel-behoerde.de, kostet nichts und verlangt keine Anmeldung. Wer wissen will, ob ein Anbieter erlaubt ist, braucht keine Vergleichsseite – auch diese nicht. Zwei Minuten auf der Behördenseite genügen.

Was dort eigentlich steht

Die Liste führt Domains, keine Markennamen. Das klingt nach einer Feinheit, ist aber der Punkt, an dem die meisten Prüfungen scheitern. Ein Konzern kann eine erlaubte und mehrere nicht erlaubte Adressen betreiben; erlaubt ist ausschließlich die Domain, die dort steht. Wildz ist ein gutes Beispiel: wildz.de ist geführt, die internationale Adresse derselben Marke ist es nicht.

Ein zweiter Stolperstein: Die Erlaubnis gilt für eine bestimmte Glücksspielart. Ein Anbieter kann für virtuelle Automatenspiele erlaubt sein und für Sportwetten ebenfalls – oder nur für eines von beidem. Auf der Liste steht, welche Erlaubnis vorliegt. Wer nur nach dem Namen sucht und ein Häkchen sieht, hat die Hälfte gelesen.

Wie oft sie sich ändert

Es gibt kein festes Intervall. Die GGL aktualisiert, wenn sich etwas ändert: neue Erlaubnis erteilt, Erlaubnis zurückgegeben, Erlaubnis entzogen. Praktisch heißt das, dass eine Liste, die jemand im Frühjahr kopiert hat, im Herbst falsch sein kann, ohne dass es irgendwo angekündigt wurde.

Das ist der Grund, warum eine Angabe wie „Stand: Januar“ auf einer Vergleichsseite wenig wert ist. Maßgeblich ist immer die Behördenseite selbst, und zwar am Tag der Einzahlung.

Der praktische Test

  1. Die Adresse aus der Browserzeile kopieren – nicht den Markennamen, die vollständige Domain.
  2. Auf der Whitelist-Seite nach genau dieser Domain suchen (Strg+F).
  3. Prüfen, für welche Glücksspielart die Erlaubnis gilt.

Wer dabei auf eine Adresse stößt, die der gesuchten nur ähnelt – eine Ziffer mehr, eine andere Endung –, sollte das ernst nehmen. Tippfehler-Domains sind ein bekanntes Muster.

Woran sich erlaubte Anbieter erkennbar halten müssen

Eine erteilte Erlaubnis bringt Pflichten mit, die sich im Spielbetrieb bemerkbar machen: die Anbindung an das Sperrsystem OASIS, das anbieterübergreifende Einzahllimit von 1.000 € pro Monat über LUGAS, der Einsatz von höchstens 1 € je Drehung, die Pause zwischen zwei Spielen. Wer eine Seite sieht, auf der 5 € pro Drehung möglich sind, muss die Whitelist gar nicht mehr aufschlagen.

Umgekehrt gilt: Diese Einschränkungen sind kein Qualitätsmangel des Anbieters, sondern die Bedingung, unter der er überhaupt arbeiten darf. Wer sie als Nachteil gegenüber internationalen Seiten liest, hat den Zweck verstanden und trotzdem die falsche Schlussfolgerung gezogen.

Was die Liste nicht leistet

Sie sagt nichts über Auszahlungsgeschwindigkeit, Support-Qualität oder Fairness der Bonusbedingungen. Eine Erlaubnis ist eine Mindestvoraussetzung, kein Gütesiegel. Der Casinotest bewertet, was danach kommt; die Whitelist entscheidet nur, wer überhaupt in die Bewertung kommt.

Eine offene Frage bleibt dabei, und sie wird selten gestellt: Was passiert mit einem Guthaben, wenn einem Anbieter die Erlaubnis entzogen wird, während noch Geld auf dem Konto liegt? Die Behörde regelt den Marktzugang, nicht die Abwicklung im Einzelfall. Wer größere Beträge stehen lässt, sollte das mitdenken.

Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich die offizielle Whitelist?

Auf der Seite der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder unter gluecksspiel-behoerde.de, im Bereich für Spielende. Die Seite ist öffentlich und verlangt keine Registrierung.

Steht dort der Markenname oder die Domain?

Die Domain. Deshalb ist die Prüfung nach Markennamen unzuverlässig: derselbe Betreiber kann eine erlaubte deutsche und eine nicht erlaubte internationale Adresse haben.

Wie oft wird die Liste aktualisiert?

Ohne festes Intervall, jeweils bei einer Änderung des Erlaubnisstands. Eine kopierte Liste veraltet deshalb unbemerkt; maßgeblich ist der Stand auf der Behördenseite am Tag der Nutzung.

Bedeutet ein Eintrag, dass der Anbieter gut ist?

Nein. Der Eintrag belegt nur die Erlaubnis. Auszahlungsdauer, Support und Bonusbedingungen sagt er nicht voraus.

18+. Glücksspiel kann süchtig machen - Hilfe finden Sie auf https://www.bioeg.de/ Anonyme & kostenlose BZgA-Telefonberatung zur Glücksspielsucht: 0800 1 37 27 00. Weitere Beratung unter check-dein-spiel.de. Teilnahme nur mit Wohnsitz in Deutschland und gültigem OASIS-Status.